Renovierungsbedürftiger Flur, der durch BEG-geförderte Dämmungsmaßnahmen energetisch saniert wird, um den Wärmeverlust zu reduzieren und Heizkosten zu senken.

Dämmung und Effizienzmaßnahmen

Förderungsrichtlinien mit denen Sie bis zu 20 % durch BEG-Zuschuss sparen können


Inhalt:

  1. Warum ist die Dämmung der Gebäudehülle so wichtig?

  2. Welche Maßnahmen zur Dämmung werden gefördert?

  3. Grundförderung und Bonusförderungen

  4. Kosten und Einsparpotenziale durch die Dämmung

  5. Antragstellung und Fristen


Warum ist die Dämmung der Gebäudehülle so wichtig?


Eine gut gedämmte Gebäudehülle reduziert den Wärmeverlust und sorgt für ein angenehmes Raumklima. Durch die Dämmung werden Heizkosten gesenkt und gleichzeitig CO₂-Emissionen reduziert. Die BEG fördert gezielt die energetische Sanierung der Gebäudehülle.


Welche Maßnahmen zur Dämmung werden gefördert?


Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören:

  • Fassadendämmung

  • Dachdämmung

  • Austausch von Fenstern und Außentüren

  • Perimeterdämmung (Bodenplatte und Kelleraußenwände)


Grundförderung und Bonusförderungen


Die BEG bietet eine Grundförderung von 15 % für Dämmmaßnahmen. Wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt, können zusätzliche 5 % als Bonus gewährt werden. Die förderfähigen Ausgaben pro Wohneinheit betragen maximal 30.000 Euro, mit einem Bonus kann dies auf 60.000 Euro erhöht werden.


Kosten und Einsparpotenziale durch die Dämmung


Gut geplante Dämmmaßnahmen können die Heizkosten eines Gebäudes um bis zu 30 % senken. Langfristig amortisieren sich die Investitionskosten durch die Einsparungen bei den Energiekosten.


5. Antragstellung und Fristen


Die Förderung für die Dämmung der Gebäudehülle wird über das BAFA beantragt. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahmen eingereicht werden. Ein hydraulischer Abgleich der Heizanlage ist in der Regel ebenfalls erforderlich.